Ab 01.07.2024 können nach dem neuen § 2 Nr. 15 BetrKV die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.
Ab 01.07.2024 können nach dem neuen § 2 Nr. 15 BetrKV die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Die Neuregelung…
Novellierung der BetrKVO „Kabelanschluss“