Paukner & Wolf
KontaktWir sind ihre Immobilienverwaltung
Kompetenz seit 1983! Ihre professionelle Immobilienverwaltung in der Region Landshut-München
für WEG-, Miet-, Gewerbeverwaltung.
Lassen wir ein paar Zahlen sprechen (Stand 1.1.2021): Von den verwalteten 110 Wohnungseigentümergemeinschaften betreuen wir 66 Anlagen bereits seit Fertigstellung bzw. seit Ablauf der Erstverwalterbestellung. Durchschnittlich (nach der Zweitbestellung) dürfen wir die WEG´s bereits 23,5 Jahre betreuen.
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Unsere Leistungsvielfalt zusammengefasst
Häufige gestellte Fragen
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Die frühere Einzugsermächtigung also das SEPA Lastschriftmandat muss mit einer neuen Mandatsreferenznummer an Sie versandt werden. Dieses Formular benötigen wir dann unterzeichnet zurück. Für den Erhalt reicht ein Anruf oder Nachricht.
Wird bei Arbeiten ein Gerüst aufgestellt, ist dies gefahrenerhöhend im Sinne der Hausratversicherung. Bitte informieren Sie in einem solchen Fall Ihre Hausratversicherung bzw. geben Sie Ihrem Mieter entsprechend Bescheid.
Wir bitten Sie zu kontrollieren, ob die Silikonfuge im Bad (Dusche, Badewanne) dicht ist, denn durch hinter läufiges Wasser
treten immer mehr Schäden mit teils erheblichen Kosten auf. Weiterhin sollten Sie nach einem Zähleraustausch kontrollieren, ob die Verbindungsstücke dicht sind. Einige Wohnungen haben hinter einem „Blechdeckel“ (Revisionskasten) Zähler (z. B. Wärmemengenzähler) enthalten. Auch hier sollte mehrmals im Jahr kontrolliert werden, ob alles trocken ist. Absperrhähne in den Wohnungen müssen mehrmals im Jahr bewegt werden. Erfolgt dies nicht, wird es bei einem Zähleraustausch Probleme geben, weil das Wasser aufgrund der Verkalkung nicht abgesperrt werden kann. Diese Reparatur geht zu Lasten des jeweiligen Eigentümers. Durch das Bewegen der Absperrung können diese Reparaturen vermieden werden. Zudem beugen Sie durch Zudrehen unbemerkte Wasserschäden während eines Urlaubs vor.
Wenn beispielsweise Eltern ihr Eigentum auf die Kinder übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten, ist einiges zu beachten. Alle Regelungen im Vertrag, sind intern und haben gegenüber der WEG keine Wirkung, denn Eigentümer ist nicht der Nießbraucher sondern in diesem Beispiel das Kind. Es stellen sich daher folgende Fragen:
Wer soll künftig die Post erhalten? Wir dürfen sie nur dem Eigentümer schicken, es sei denn, der Eigentümer weist uns an, diese an den Nießbraucher zu senden, hierfür ist eine Vollmacht vorzulegen.
Wer zahlt das Wohngeld? Zahlungspflichtig gegenüber der Gemeinschaft ist somit der Eigentümer (nicht der Nießbrauchsberechtigte, auch wenn es intern vereinbart wurde). Auf dem neuen SEPA-Mandat kann aber dann der Nießbraucher als Kontoinhaber genannt werden, der dieses dann zusätzlich als Kontoinhaber unterzeichnen muss. Wer darf in der Versammlung abstimmen? Das Stimmrecht bleibt beim Eigentümer. Ob der Nießbraucher ein Stimmrecht per Vollmacht übertragen bekommen darf, richtet sich danach, ob in der Gemeinschaftsordnung eine Stimmrechtsbeschränkung enthalten ist.