Ihre Immobilienverwaltung von Landshut-München

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Stellenangebot: WEG-Verwalter (m/w/d)

Wegen stetiger Expansionen suchen wir laufend engagierte und erfahrene WEG-Verwalter (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

- Verwaltung und Betreuung von Eigentümergemeinschaften gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

- Organisation und Durchführung von…

Stellenangebot: WEG-Verwalter (m/w/d)

Wir sind ihre Immobilienverwaltung

Kompetenz seit 1983! Ihre professionelle Immobilienverwaltung in der Region Landshut-München
für WEG-, Miet-, Gewerbeverwaltung.

Lassen wir ein paar Zahlen sprechen (Stand 1.1.2021): Von den verwalteten 110 Wohnungseigentümergemeinschaften betreuen wir 66 Anlagen bereits seit Fertigstellung bzw. seit Ablauf der Erstverwalterbestellung. Durchschnittlich (nach der Zweitbestellung) dürfen wir die WEG´s bereits 23,5 Jahre betreuen.

Premium-Partner

Elektrotherm

Innere Münchner Straße 26

Landshut

Liane Paukner Immobilien

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Telefon: +49 871 9232610

Fax: +49 871 9232645

sec-immo@paukner.com

www.immobilien-liane-paukner.de

Alois Paukner Immobilienservice

Im Bereich Vermietung und Namensschildergravuren können wir Ihnen folgenden externen Kooperationspartner empfehlen.

Die Vermietungsangebote finden Sie im Internet unter immobilienscout24.de

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Telefon: +49 871 9232628

Fax: +49 871 9232629

aj.paukner@paukner.com

IMMOSAFE Versicherungsservice GmbH

Innere Regensburger Str. 4

Landshut

Telefon: +49 871 9232662

Fax: +49 871 9232663

info@immosafe24.com

Unsere Leistungsvielfalt zusammengefasst

Geschultes Fachpersonal

Technische Abteilung mit hochwertigem Equipment

Eigener zugelassener Volljurist

24 Stunden Notdienst über unsere Serviceleitstelle

Schnelle Reaktionszeiten durch genügend Personal

Kostenlose Mieterabrechnung für alle Kapitalanleger

Häufige gestellte Fragen

Aus Datenschutzgründen können wir Ihr Passwort nicht festlegen oder einsehen. Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und geben Ihre Emailadresse vom Benutzernamen ein. Danach erhalten Sie ein Einmalpasswort zugemailt. Sollte uns noch keine Emailadresse bekannt gewesen sein, wenden Sie sich bitte an uns.

Bitte teilen Sie uns folgende Informationen mit: 

- Namen und Kontaktdaten (Handy und E-Mail) vom neuen Mieter. 

- Einwilligungserklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (Im unserem Menüpunkt Downloads)

- Wechseldatum (Mietvertragsende bzw. –beginn) 

- Welcher Name soll auf die anlageneinheitlichen Namensschilder gedruckt werden (Rechnung geht üblicherweise an den Mieter)

- NUR BEI ALTZÄHLERN OHNE FUNK: Zählerstände von Heizung und Wasser

Weitere Hinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter den Wechsel des Stromversorgers selbst durchführen muss (Zugang zum Zählerraum ermöglicht Ihnen der Hausmeister bei vorheriger rechtzeitiger Terminabsprache). Bei Neuvermietung ist es unbedingt erforderlich, dass die gültige Hausordnung dem Mietvertrag beigeheftet wird, damit alle Bewohner an dieselbe gebunden werden.
Vermieter müssen ihrem Mieter vor Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung (zur Ummeldung bei der Stadt/Gemeinde) aushändigen. Dieses finden Sie i. d. R. auf der Homepage der jeweiligen Stadt/Gemeinde.

Der alte und neue Kontoinhaber sind identisch. Dann reicht eine Mitteilung der neuen Kontonummer per E-Mail, Fax oder Post. 

Bei abweichenden Personen ist das SEPA Lastschriftmandat mit einer neuen Mandatsreferenznummer erforderlich. Dieses Formular benötigen wir unterzeichnet zurück. Für den Erhalt reicht ein Anruf oder eine Nachricht.

Eigentümer können den Schlüssel schriftlich (per E-Mail, Fax, Post) bei der Verwaltung unter Angabe der Schlüsselnummer (Gravur am Schlüssel oder Zylinder) bestellen. Bitte geben Sie die gewünschte Versandadresse für Lieferung und Rechnung an. 

Bei einer Zylinderbestellung ist außerdem die Zylinderlänge wichtig und ob Sie einen Ersatzzylinder mit selber Schließung (die derzeitigen Schlüssel passen auch beim neuen Zylinder) oder einen Erweiterungszylinder mit neuer Schließung (die derzeitigen Schlüssel passen beim neuen Zylinder nicht mehr, empfohlen bei Schlüsselverlust) möchten. Die Zylinderlänge wird in Millimeter jeweils nach innen und außen von der mittleren Befestigungsschraube gemessen.

Eine Legionellenuntersuchung muss per Gesetz alle drei Jahre vorgenommen werden. Sie selbst bzw. jeder kann einer Verkeimung durch Stagnation vorbeugen, in dem Sie Wasserabgabestellen regelmäßig benützen. Dazu zählen vor allem selten genutzte Waschbecken in Hobbyräumen, sep. Gäste-WC´s, Küchenspüle oder Gartenwasserhähne. Auch bei einer längeren Abwesenheit ist sicher zu stellen, dass alle 72h (=alle 3 Tage) an allen Abnahmestellen in der Wohnung ausreichend Wasser (v. a. Warmwasser) entnommen wird, um eine Stagnation vermeiden zu können. Bei grundsätzlich wenig genutzten Stellen oder Zweitwohnungen ist der Einbau von batteriebetriebenen automatisch spülenden Wasserarmaturen sinnvoll. Legionellen zu vermeiden wird sich auch bei den Kosten auswirken. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse diese Hinweise.