Baumschatten ist hinzunehmen

In extrem heißen Sommern ist nicht zu verstehen, wie jemand sich über Beschattung durch Bäume aufregen kann. Solche Nachbarschaftsstreitigkeiten dringen aber bis zum Bundesgerichtshof. Hier klagten zwei Nachbarn einer städtischen Grünanlage, weil zwei Eschen ihren Garten beschatteten. Die Bäume waren 25 Meter hoch, standen aber 9 Meter von der Grenze entfernt. Die Nachbarn machten geltend, dadurch in ihrer Bonsai-Zucht (!) beeinträchtigt zu werden. Außerdem sei ihr Garten so nicht mehr zur Erholung geeignet. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage ab. Rechtlich entscheidend ist hier § 906 BGB. Nach diesem Paragraphen kann ein Grundstücksnachbar sich gegen einige Beeinträchtigungen vom Nachbargrundstück wehren, allerdings nicht gegen den Entzug von Licht oder Luft. Das Gericht verwies darauf, daß die Sonne wandert und auch jahreszeitlich unterschiedliche Höhenstände aufweist, so daß der Garten nicht das ganze Jahr beschattet wird.

Urteil vom 10.07.2015

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 229/14

Quelle:

Zurück zur Übersicht