Kein Denunzieren durch den Vermieter

Man kommt sich hier vor wie im Kindergarten. Ein Mieter beschwert sich beim Vermieter über Verstösse eines anderen Mieters gegen die Hausordnung. Als der Vermieter diesen zur Rede stellt, will der gleich wissen, wer ihn „hingehängt“ hat. Da der Vermieter keine Auskunft erteilte, reichte der Mieter Auskunftsklage ein. Das Amtsgericht München erteilte dem Mieter jedoch eine Abfuhr. Im Interesse eines künftig harmonischen Miteinanders besteht kein Anspruch auf Auskunft, solange noch keine Kündigung ausgesprochen sei.

Urteil vom 08.08.2014

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 463 C 10947/14

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