Robot-Rasenmäher ist zu dulden

Die moderne Technik macht’s möglich. Statt im Schweiße seines Angesichts selbst den Rasen zu mähen, erledigt die Arbeit ein Rasenmäher-Roboter. Solarbetrieben fährt der kleine Helfer den ganzen Tag auf der Rasenfläche hin und her, trimmt das Gras auf die gewünschte Länge und entleert sich sogar selbst. Ein weniger technikbegeisterter Nachbarn fühlte sich durch den Roboter gestört und klagte, auch wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Das Gericht wehrte die Klage aber ab. Die Gesundheitsbeeinträchtigung ist unbeachtlich, da man bei Störungen nicht von subjektiven Empfindlichkeiten, sondern vom objektiven, „verständigen Durchschnittsmenschen“ auszugehen habe. Alle konkreten Umstände, wie Stärke, Dauer, Art, Häufigkeit und Regelmäßigkeit sowie Vorhersehbarkeit von Geräuschen seien zu berücksichtigen. Sind die technischen Richtwerte eingehalten, hat man in der Regel von einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung auszugehen.

Urteil vom 19.02.2015

Gericht: AG Siegburg

Aktenzeichen: 118 C 97/13

Quelle: NZM 2016, 526

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