Zulässigkeit eines Kiesgartens

Über die Ästhetik kann man streiten, pflegeleichter ist Kies statt Rasen im Garten allemal. Gerade bei modernen Häusern finden sich daher große Kiesflächen im Garten. Die rechtliche Frage, die sich hier stellt, ist, ob das bei einem als Ziergarten nutzbaren Sondernutzungsrecht eine bauliche Veränderung oder eine jederzeit zulässige Gartennutzung ist. Das Amtsgericht differenzierte danach, ob neben der Kiesfläche noch andere Gartenbestandteile existieren. Da hier um die Kiesfläche noch weitere Anpflanzungen vorlagen, bejahte es die Zulässigkeit. Der Gesamtcharakter eines Ziergartens war noch gewahrt.

Urteil vom 02.06.2016

Gericht: AG Essen

Aktenzeichen: 196 C 272/15

Quelle:

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