Keine Kündigung wegen übermäßigem Rauchen in der Wohnung

Ein jahrelanger Prozess, der in allen Medien breitgetreten worden war, war der des renitenten Rauchers aus Düsseldorf, der sich gegen eine Räumungsklage gewehrt hat. Nachdem das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof gegangen war, hat dieser den Prozess wegen nicht ausreichender Klärung der Tatsachenlage an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses hat nun die Räumungsklage abgewiesen, der es zunächst noch stattgegeben hatte. Der Kündigungsgrund, übermäßiges Rauchen in der Wohnung und damit verbunden eine Belästigung anderer Hausbewohner, konnte nach Einvernahme von 13 Zeugen nicht bewiesen werden. Das Urteil ist über den Einzelfall hinaus leider wenig zu gebrauchen, da es bei anderer Aussage der Zeugen auch völlig anders hätte ausgehen können.

Urteil vom 28.09.2016

Gericht: LG Düsseldorf

Aktenzeichen: 23 S 18/15

Quelle: NZM 2016, 793

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