Keine Eile wegen Kündigung aufgrund Zahlungsrückstands

Wie schnell muß eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstands ausgesprochen werden? Schließlich ist der Grund für das Wegfallen einer Frist so schwerwiegend, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Spricht er die Kündigung daher erst viel später aus, könnte man auf die Idee kommen, den Kündigungsgrund doch als nicht so wichtig anzusehen und ihn als verwirkt oder geheilt zu betrachten. Der Bundesgerichtshof billigt dem Vermieter aber doch einen großzügigen Zeitraum zu, damit dieser prüfen kann, ob er sich wirklich von dem Mieter trennen möchte oder dieser sich vielleicht noch bessert. Der BGH stellte zunächst klar, dass § 314 Absatz 3 BGB, der eine Kündigung nur binnen angemessener Frist erlaubt, nicht einschlägig ist. Die mietrechtlichen Spezialparagraphen gehen hier vor. Auch die Gesetzesbegründung hat sich bei der Mietrechtsreform 2001 bewusst gegen eine starre Frist entschieden. Im konkreten Fall wartete der Vermieter sogar sieben Monate ab. Das durfte er, entschied der BGH.

Urteil vom 13.07.2016

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 296/15

Quelle: NZM 2016, 791

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