Fahrtkosten zum Mietobjekt steuerlich geltend machen

Übergaben, Kontrollbesuche, Ablesungen, Sanierungen oder das persönliche Einwerfen der Jahresabrechnung, es gibt viele Gründe, warum der Vermieter das Mietobjekt aufsucht. Die Fahrtkosten kann er mit 0,30 € pro Kilometer steuerlich geltend machen. Bisher war umstritten, ob der Vermieter nur die Entfernungskilometer, also die einfache Strecke, ansetzen kann, oder jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer. Der Bundesfinanzhof bestätigte, daß der Vermieter die für ihn günstigeren tatsächlich gefahrenen Kilometer geltend machen kann. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Vermieter fast jeden zweiten Tag im Objekt ist, so daß das Mietobjekt quasi seine Arbeitsstätte ist.

Urteil vom 1.12.2015

Gericht: BFH

Aktenzeichen: IX R 18/15

Quelle:

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