Mietausfall bei verspäteter Räumung

Nicht immer verläßt ein Mieter die Wohnung zum Kündigungstermin. Sei es, daß seine neue Bleibe noch nicht bezugsfertig ist oder dass er erst durch ein Räumungsurteil zum Auszug motiviert werden muß. Hier stellt sich die Frage, ob der Vermieter weiterhin Zahlungsansprüche gegen den Mieter hat und in welcher Höhe. Das Amtsgericht Aachen urteilte, daß der Vermieter nicht nur die Weiterzahlung der bisherigen Mieter als Nutzungsentschädigung verlangen kann, sondern auch die Differenz zu einer höheren Miete, die der Nachfolgemieter zahlen wird.

Urteil vom 10.03.2016

Gericht: AG Aachen

Aktenzeichen: 107 C 263/13

Quelle:

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