Die Heilung der fristlosen Kündigung wirkt sich nicht auf die ordentliche aus

Zahlt der Mieter beispielsweise zwei Monatsmieten nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden. Wenn aber schon eine fristlose Kündigung möglich ist, kann man als „Minus“ auch gleichzeitig aus dem gleichen Grund eine ordentliche Kündigung aussprechen. Gut beratene Vermieter stützen ihre Kündigung daher gleich auf zwei Standbeine. Wird die fristlose Kündigung dadurch hinfällig, daß der Mieter die Rückstände begleicht, muß er dennoch zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin ausziehen.

Urteil vom 23.02.2016

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 321/14

Quelle:

Zurück zur Übersicht