Bekanntgabe intimer Details berechtigt zur fristlosen Kündigung

Auch eine E-Mail kann zur Kündigung führen. Das musste eine Mieterin feststellen, die ein intimes Verhältnis mit dem Vermieter hatte und das dann dessen Ehefrau per Mail detailreich mitteilte. Die Mieterin wollte dem Vermieter nach einer von ihm ausgesprochenen Kündigung damit Ärger bereiten und dessen Ehefrau verletzen. Damit schuf sie aber die Grundlage für eine weitere, erfolgreiche Kündigung. Klar, daß das Amtsgericht hier keine Basis für ein weiteres vertrauensvolles Mietverhältnis sah.

Urteil vom 5.11.2015

Gericht: AG Gießen

Aktenzeichen: 48 C 176/15

Quelle:

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