Keine Mietminderung bei Baulärm

Der Mieter kann wegen Baulärms vom Nachbargrundstück nicht mindern, wenn der Lärm ortsüblich ist. Auch der Vermieter müsste diesen Lärm ja dulden, würde er selbst in der Wohnung wohnen. Die Beweislast liegt dann aber beim Vermieter. Das Gericht legte übrigens auch fest, daß der Mieter bei Beanstandungen wegen Lärms kein Lärmprotokoll vorlegen muß oder gar Lärmmessungen durchzuführen hat. Es genügt grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es sich handelt, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten.

Urteil vom 14.01.2016

Gericht: LG München I

Aktenzeichen: 31 S 20691/14

Quelle: NZM 2016, 237

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