Eigenbedarfskündigung der früher schon einmal bewohnten Wohnung

Daß Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, kommt oft vor. Daß ein Vermieter aber aus seiner Wohnung auszieht und ein paar Jahre später wieder in diese zurück möchte, eher selten. Das Landgericht München I hatte diesen Spezialfall einer Eigenbedarfskündigung zu entscheiden. Auch hier hat der Vermieter jedoch ein Interesse daran, zu kündigen. Wenn er in der Zwischenzeit einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hatte, weil er fahrlässig nicht daran gedacht hatte, daß er wieder in die Wohnung zurück möchte, ist das nicht rechtsmißbräuchlich.

Urteil vom 07.01.2015

Gericht: LG München I

Aktenzeichen: 14 S 2367/14

Quelle: NZM 2015, 932

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