Überlassung der Wohnung an Asylbewerber

Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber ist eine zulässige Nutzung der Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft hat keine Beschlußkompetenz, die Vermietung an Asylbewerber zu untersagen. Ein dennoch gefasster Beschluß ist nichtig.

Urteil vom 04.02.2016

Gericht: AG Laufen

Aktenzeichen: 2 C 565/15

Quelle:

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