Zahlungspflicht trotz Anfechtung

Sind Beschlüsse verkündet, sind sie erst einmal durchzuführen. Das musste auch ein Eigentümer feststellen, der die Jahresabrechnung angefochten hatte und der Meinung war, er müsse nun die Nachzahlung nicht leisten. Zwar hatte er in erster Instanz das Anfechtungsverfahren gewonnen. Da dagegen aber Berufung eingelegt worden war, war das Urteil noch nicht rechtskräftig, der Abrechnungsbeschluß galt daher immer noch. Die Anfechtung als solche entfaltet auch keine aufschiebende Wirkung. Da der Eigentümer die Nachzahlung nicht leistete, wurde er in der Zwischenzeit erfolgreich von der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung verklagt.

Urteil vom 10.08.2015

Gericht: LG Frankfurt/Main

Aktenzeichen: 2-13 S 88/15

Quelle:

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