Kündigung wegen falscher Beschuldigungen

Eine Mieterin machte ihrem Unmut über ihren Vermieter Luft. Gegenüber anderen Bewohnern gab sie an, daß der Vermieter ein Abzocker wäre und sie sogar sexuell belästigt habe. Der Vermieter ließ sich diese Ehrschädigung nicht gefallen und kündigte fristlos. Wie sich im Räumungsprozeß herausstellte, hatte die Mieterin diese Aussagen nur getätigt, weil sie die anderen Mieter aufhetzen wollte, mit dem Vermieter wegen der Abrechnung zu streiten, weil sie das selbst nicht angehen wollte.

Urteil vom 19.03.2015

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 412 C 29251/14

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