Abmahnungen müssen nicht zurückgenommen werden

Mahnt der Vermieter den Mieter wegen vertragswidrigen Verhaltens ab, ist er nicht verpflichtet, diese Abmahnung zurückzunehmen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Abmahnung unberechtigt war. Wer meint, dazu mal etwas anderes gehört zu haben, hat sicherlich eine Entscheidung aus dem Arbeitsrecht im Hinterkopf, wo etwas anderes gilt. Auch kann ein Mieter keine Klage auf Feststellung erheben, daß eine Abmahnung unberechtigt sei. Der Unterschied ist der, daß im Arbeitsrecht die Abmahnung die Fähigkeiten und das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers bewertet, die maßgeblich für die dort vertraglich geschuldete Leistung sind. Im Mietverhältnis ist aber nur Zahlung geschuldet.

Urteil vom 13.03.2015

Gericht: LG Berlin

Aktenzeichen: 65 S 396/14

Quelle:

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