Kündigung wegen Stromdiebstahls
Kein Kavaliersdelikt liegt vor, wenn sich der Mieter seinen Strom vom Vermieter ohne dessen Erlaubnis abzapft. Das Gericht entschied, daß das den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Hier hatte das Mietverhältnis schon sieben Jahre bestanden. Wegen Zahlungsrückständen hatte der Vermieter dem Mieter den Strom abgesperrt. Als nun zufälligerweise zeitgleich im Haus Baumaßnahmen stattfanden, ergriff der Bewohner die Gelegenheit beim Schopfe und zapfte findig den Baustromkasten an.
Urteil vom 10.02.2015
Gericht: AG Wedding
Aktenzeichen: 11 C 103/14
Quelle: