Senkung der Kappungsgrenze ist verfassungskonform

In einigen bayerischen Gemeinden wurde von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % zu senken. Das betrifft die Frage, um wieviel die Miete innerhalb von 3 Jahren maximal erhöht werden darf. Umgesetzt wurde das vor einigen Jahren in knapp 90 bayerischen Gemeinden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, daß diese Senkung weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Bayerische Verfassung verstößt.

Urteil vom 16.06.2015

Gericht: Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Aktenzeichen: Vf. 12-VII-14

Quelle:

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