Graffiti sind kein Mietmangel

Für die einen ist es Kunst, für die anderen eine Verschandelung der Fassade. Für einen Mieter war es Anlaß, die Miete zu mindern. Die Rede ist von Graffiti an der Fassade. Als Retourkutsche für eine Mieterhöhung verlangte der Mieter vom Vermieter die Entfernung von Graffitis an der Fassade. Das Gericht wertete Graffiti aber nicht als Mietmangel. Ob ein Mangel vorliegt, beurteilt sich danach ob eine (negative) Abweichung der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit des Mietobjekts gegeben ist. Wenn es aber kein Luxusobjekt ist und auch keine besondere Beschaffenheit der Fassade mietvertraglich fixiert wurde, liegt kein Mangel vor.

Auch die Tatsache, daß die Fassade bei Einzug noch keine Graffiti aufwies, führte nicht zu einer stillschweigenden Vereinbarung. Es war halt einfach so, daraus läßt sich aber kein Erklärungswille des Vermieters ableiten.

Urteil vom 04.02.2015

Gericht: AG Berlin-Mitte

Aktenzeichen: 7 C 43/14

Quelle:

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