Kündigung durch den Vermieter bei verweigerter Instandsetzung

Will der Vermieter die Wohnung instand setzen, der Mieter weigert sich aber, kann das eine Kündigung wegen Verletzung von Duldungspflichten rechtfertigen. Der Vermieter ist nicht etwa verpflichtet, vorher erst Klage auf Duldung der Instandsetzung zu erheben, sondern kann gleich kündigen und zwar sogar fristlos, entschied der Bundesgerichtshof entgegen den zwei Vorinstanzen.

Urteil vom 15.04.2015

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 281/13

Quelle: NZM 2015, 536

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