Kündigung einer 76-Jährigen wegen schwerer Beleidigung

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß man „einen alten Baum nicht mehr verpflanzt“, hatte das Amtsgericht München auf dem Tisch. Ein Vermieter hatte ein circa 30 Jahre bestehendes Mietverhältnis wegen Beleidigung fristlos gekündigt. Vorausgegangen war dem ein Streit über Temperaturen in der Wohnung. Während die Mieterin von 38 °C sprach, konnte der Vermieter das auch mit Unterstützung eines Sachverständigen nicht nachvollziehen. Die Mieterin griff dann zu einer derart derben Ausdrucksweise, daß dem nur eine Kündigung folgen konnte. Die Vermieterin beginge „massive Sterbehilfe“, es läge „versuchter Mord“ vor. Sie käme sich vor wie bei der Judenverfolgung. Später wollte sie sich damit herausreden, daß es sich bei ihren Aussagen um einen Hilferuf gehandelt hätte.

Das Gericht gab der Kündigung statt. Die Äußerungen wären weder als Hilferuf zu werten noch stehen sie mit der Situation in einem Zusammenhang. Wie in ähnlichen Fällen war wegen des bereits zerstörten Vertrauensverhältnisses eine Abmahnung im Vorfeld nicht erforderlich.

Urteil vom 14.11.2014

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 452 C 16687/14

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