Kündigung des Mieters wegen Facebook-Kommentaren

Auch soziale Netzwerke können in das Mietverhältnis mit hereinspielen, wie dieser Fall zeigte. Auf der Facebook-Seite einer Vermieterin gaben Mieter Bewertungen und Beschwerden ab, und bezeichneten die Vermieterin als „talentfreie Abrissbirne“. Das Gericht differenzierte zwischen bloßen Unhöflichkeiten und Beleidigungen und forderte bei leichteren Beleidigungen zuerst eine Abmahnung. Da diese fehlte, hatte die Kündigung keinen Erfolg.

Urteil vom 30.01.2015

Gericht: AG Charlottenburg

Aktenzeichen: 216 C 461/14

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