Ein „Arsch“ darf fristlos kündigen

Wird der Vermieter von seinem Mieter beleidigt, darf er ihn fristlos kündigen. Hier titulierte ein Mieter seinen Vermieter als „promovierten Arsch“. Das Mietverhältnis war auch im Übrigen sehr „harmonisch“, ständig kam es zu Gerichtsverfahren und Strafanzeigen. Selbst in Bayern langt eine solche Beleidigung für eine fristlose Kündigung, die nicht einmal zuvor eine Abmahnung erforderte, weil das Vertrauen erschüttert war. Hinzu kam, daß der Vermieter im selben Haus wohnte und daher dem Mieter ständig über den Weg lief.

Urteil vom 28.11.2014

Gericht: AG München

Aktenzeichen: 474 C 18543/14

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