Kündigung wegen Nötigung durch Fernsehberichterstattung

Manche Mieter sind nicht gerade wählerisch, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen. Drohung mit Mieterverein oder – manchmal nicht existenten – Anwälten sollen den Vermieter dazu bewegen, im Sinne des Mieters zu handeln. Noch einen Schritt weiter ging ein Mieter, der seinem Vermieter sogar ein Fernsehteam auf den Hals hetzte. Und das, obwohl es nur um eine Betriebskostenabrechnung ging. Das Kamerateam erschien mit laufender Kamera am Privathaus des Vermieters und in dem Mietshaus und versuchte auch, den Vermieter telefonisch zu einer Auskunft zu bewegen. Der Mieter fühlte sich im Recht, er tätigte die Aussage, daß die Vermieter bekämen, was sie verdienten.

So etwas ist dem Vermieter aber nicht zuzumuten. Er durfte dem Mieter daher fristlos kündigen. Das Gericht mahnte den Mieter ab. Er hätte sich des Rechtswegs bedienen können. Die Einschaltung eines privaten Fernsehsenders habe zu einer öffentlichen Anprangerung des Vermieters geführt.

Urteil vom 21.03.2014

Gericht: AG Wiesbaden

Aktenzeichen: 93 C 4456/13

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