Bauliche Veränderung: Steinmauer

Gabionen, also die Steinmauern aus Drahtgeflecht, erfreuen sich allzulande großer Beliebtheit. Doch auch sie zählen zum Kreis der baulichen Veränderungen, so daß grundsätzlich die Zustimmung aller davon Betroffenen erforderlich ist. Es ist daher gefährlich, eine solche Mauer ohne vorherige Zustimmung im eigenen Sondernutzungsgarten zu errichten. Diese Entscheidung reiht sich in eine Vielzahl weiterer ein, die von einer baulichen Veränderung auch dann ausgehen, wenn ein Gegenstand nur aufgestellt ist, ohne fest mit dem Boden verbunden zu sein.

Urteil vom 04.12.2013

Gericht: LG Frankfurt/Main

Aktenzeichen: 2-13 S 82/12

Quelle: NZM 2014, 399

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