Kein Stimmrecht eines klagenden Wohnungseigentümers

§ 25 WEG regelt, daß ein Eigentümer kein Stimmrecht hat, wenn es um die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn geht. Was aber, wenn der Eigentümer die anderen verklagt und in der Versammlung über prozeßtaktische Maßnahmen zur Verteidigung abgestimmt werden soll? Zwar greift der Paragraph hier nicht direkt, der Bundesgerichtshof wandte ihn aufgrund der auch hier gegebenen Interessenkollision aber entsprechend an.

Urteil vom 06.12.2013

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 85/13

Quelle:

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