Haftung des Alteigentümers bis zur Eigentumsumschreibung

Ein Verkäufer einer Eigentumswohnung ist solange zur Zahlung des Hausgelds verpflichtet, bis das Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben ist. Daran ändert sich – im Verhältnis zur Eigentümergemeinschaft – auch nichts, wenn im Kaufvertrag eine andere Regelung getroffen ist. Eine solche ist zwar allgemein üblich, gilt aber nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Das gilt sogar in extremen Fällen wie hier, wo zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintrag ein Jahr verstrichen war.

Urteil vom 16.12.2013

Gericht: AG Herne

Aktenzeichen: 28 C 46/13

Quelle:

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