Nichteingehaltene Ladungsfrist kippt noch nicht den Beschluß
Wenn die Ladungsfrist nicht eingehalten wird, kann das nur zu einer Ungültigerklärung des Beschlusses führen, wenn sich die zu kurze Frist auf den Beschluß ausgewirkt hat. Wäre er bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Frist ohnehin auch so gefasst worden, geht eine Anfechtung vor Gericht nicht durch.
Urteil vom 18.09.2012
Gericht: LG Frankfurt/Oder
Aktenzeichen: 16 S 9/12
Quelle: MietRB 2013, 214