Keine Anfechtung wegen falscher Zustelladresse

Ein Eigentümer focht Beschlüsse einer Versammlung an, weil er nicht geladen wurde. Hier war er aber selbst schuld, weil er im Vorfeld seine Adresse nicht bzw. nicht richtig mitgeteilt hatte. Er hat insoweit eine Obliegenheit verletzt. Gleiches gilt natürlich auch bei Eigentümerwechseln.

Urteil vom 05.07.2013

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 241/12

Quelle: MietRB 2013, 265

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