Keine Anfechtung wegen falscher Zustelladresse
Ein Eigentümer focht Beschlüsse einer Versammlung an, weil er nicht geladen wurde. Hier war er aber selbst schuld, weil er im Vorfeld seine Adresse nicht bzw. nicht richtig mitgeteilt hatte. Er hat insoweit eine Obliegenheit verletzt. Gleiches gilt natürlich auch bei Eigentümerwechseln.
Urteil vom 05.07.2013
Gericht: BGH
Aktenzeichen: V ZR 241/12
Quelle: MietRB 2013, 265