Keine Insolvenzgeldumlage für Eigentümergemeinschaften

Wenn Eigentümergemeinschaften eigene Angestellte haben, z.B. einen angestellten Hausmeister auf Minijob-Basis, musste in der Vergangenheit als Lohnbestandteil auch immer eine Insolvenzgeldumlage an die zuständigen Stellen abgeführt werden. Dies ist nicht zulässig, entschied das für Sozialversicherungsbeiträge zuständige Bundessozialgericht. Hintergrund ist, daß Eigentümergemeinschaften per Gesetz gar nicht insolvent werden können. Daher kann der Fall, daß eine Eigentümergemeinschaft ihren Beschäftigen Insolvenzgeld zahlen müsste, auch gar nicht eintreten.

Urteil vom 23.10.2014

Gericht: BSG

Aktenzeichen: B 11 AL 6/14 R

Quelle:

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