Vorformulierte Beschlüsse im Geschäftsbericht sind nicht bindend

Zur besseren Information der Eigentümer werden im Vorfeld zur Eigentümerversammlung mit der Einladung bisweilen schon Beschlußanträge im Wortlaut bekanntgegeben. Diese sind allerdings nicht bindend. Es ist ohne weiteres zulässig, in der Versammlung von dem Beschlußtext abzuweichen, solange man nur innerhalb des angekündigten TOP bleibt.

Urteil vom 14.03.2013

Gericht: LG Düsseldorf

Aktenzeichen: 19 S 88/12

Quelle: NZM 2013, 795

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