Vorformulierte Beschlüsse im Geschäftsbericht sind nicht bindend
Zur besseren Information der Eigentümer werden im Vorfeld zur Eigentümerversammlung mit der Einladung bisweilen schon Beschlußanträge im Wortlaut bekanntgegeben. Diese sind allerdings nicht bindend. Es ist ohne weiteres zulässig, in der Versammlung von dem Beschlußtext abzuweichen, solange man nur innerhalb des angekündigten TOP bleibt.
Urteil vom 14.03.2013
Gericht: LG Düsseldorf
Aktenzeichen: 19 S 88/12
Quelle: NZM 2013, 795