Bauliche Veränderung Mobilfunkantenne

Eigentlich jedem klar, aber dennoch ging diese Frage bis zum Bundesgerichtshof. Eine Mobilfunkantenne auf dem Dach ist eine bauliche Veränderung, sie bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Eigentümer. Liegt ein bloßer Mehrheitsbeschluß vor, ist dieser anfechtbar. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob die Grenzwerte für Strahlenimmissionen eingehalten sind oder nicht. Für die „nachteilige Beeinträchtigung“, die eine bauliche Veränderung kippen kann, genügt schon die Befürchtung, daß von der Mobilfunkanlage eine Gefahr ausgeht bzw. die Möglichkeit, daß diese den Verkaufswert oder die Vermietbarkeit der Wohnung beeinträchtigt.

Urteil vom 24.01.2014

Gericht: BGH

Aktenzeichen: V ZR 48/13

Quelle: NZM 2014, 201

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