Nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts

War ein Sondernutzungsrecht noch nicht im Grundbuch eingetragen, müssen alle Miteigentümer der WEG eine Bewilligung beim Notar abgeben. Hintergrund ist, daß dadurch ihre Rechtsposition geschmälert wird. Diese Fallgestaltung findet sich gar nicht so selten, oft behalten sich Bauträger in der Teilungserklärung die Zuweisung von Sondernutzungsrechten vor.

Urteil vom 11.05.2012

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 137/12

Quelle: NZM 2013, 384

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