Keine Nachforschungspflicht bei Eigentümerwechseln
Ist eine Einheit auf einen neuen Käufer umgeschrieben worden, kann es passieren, daß der
Verwalter den alten Eigentümer zur Versammlung lädt, weil er nichts von der Umschreibung
weiß. Das führt aber nicht dazu, daß der neue Eigentümer die Beschlüsse in der Versammlung
wegen Ladungsmangels anfechten kann. Es ist keine Holschuld des Verwalters, die nötigen
Daten zu erlangen, sondern eine Bringschuld der Eigentümer. Selbst wenn der Verkauf, also
der Notartermin, dem Verwalter angezeigt wurde, aber nicht die im Grundbuch erfolgte
Eigentumsumschreibung, ist der Verwalter noch berechtigt, ohne weitere Nachforschungen
den alten Eigentümer zu laden.
Urteil vom Beschluss v. 22.2.2013
Gericht: LG München I
Aktenzeichen: 36 T 1970/13
Quelle: