Keine Nachforschungspflicht bei Eigentümerwechseln

Ist eine Einheit auf einen neuen Käufer umgeschrieben worden, kann es passieren, daß der

Verwalter den alten Eigentümer zur Versammlung lädt, weil er nichts von der Umschreibung

weiß. Das führt aber nicht dazu, daß der neue Eigentümer die Beschlüsse in der Versammlung

wegen Ladungsmangels anfechten kann. Es ist keine Holschuld des Verwalters, die nötigen

Daten zu erlangen, sondern eine Bringschuld der Eigentümer. Selbst wenn der Verkauf, also

der Notartermin, dem Verwalter angezeigt wurde, aber nicht die im Grundbuch erfolgte

Eigentumsumschreibung, ist der Verwalter noch berechtigt, ohne weitere Nachforschungen

den alten Eigentümer zu laden.

Urteil vom Beschluss v. 22.2.2013

Gericht: LG München I

Aktenzeichen: 36 T 1970/13

Quelle:

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