Bauliche Veränderung: Fassadenanstrich
Bei baulichen Veränderungen denkt man üblicherweise an Gartenhäuschen oder
Satellitenschüsseln. Aber auch der Anstrich der Fassade kann unter Umständen eine bauliche
Veränderung sein. In dem zugrundeliegenden Fall gab es aber eine Besonderheit. Die Fassade
war ursprünglich hellgelb. Der Neuanstrich wies teilweise orangefarbene Streifen auf. Durch
die andere Farbgebung bewegte sich die Gemeinschaft nicht mehr im Rahmen der
ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Eine Veränderung an der äußeren
Gestaltung des Gebäudes ist eine bauliche Veränderung, jedenfalls soweit diese den
Gesamteindruck der Anlage beeinflusst. Hier sah das Gericht als objektive Beeinträchtigung,
daß von einer einheitlich und ruhig gestalteten Fassade zu einer mit starken Kontrasten
übergegangen worden war.
Urteil vom 20.09.2012
Gericht: LG München I
Aktenzeichen: 36 S 1982/12 WEG
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