Bauliche Veränderung: Fassadenanstrich

Bei baulichen Veränderungen denkt man üblicherweise an Gartenhäuschen oder

Satellitenschüsseln. Aber auch der Anstrich der Fassade kann unter Umständen eine bauliche

Veränderung sein. In dem zugrundeliegenden Fall gab es aber eine Besonderheit. Die Fassade

war ursprünglich hellgelb. Der Neuanstrich wies teilweise orangefarbene Streifen auf. Durch

die andere Farbgebung bewegte sich die Gemeinschaft nicht mehr im Rahmen der

ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung. Eine Veränderung an der äußeren

Gestaltung des Gebäudes ist eine bauliche Veränderung, jedenfalls soweit diese den

Gesamteindruck der Anlage beeinflusst. Hier sah das Gericht als objektive Beeinträchtigung,

daß von einer einheitlich und ruhig gestalteten Fassade zu einer mit starken Kontrasten

übergegangen worden war.

Urteil vom 20.09.2012

Gericht: LG München I

Aktenzeichen: 36 S 1982/12 WEG

Quelle:

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