Mehrfachvertretungsgebühr bei Beschlußanfechtungen

Bei einer Beschlußanfechtung ist am Verfahren nicht “die Wohnungseigentümergemeinschaft” beteiligt, sondern die einzelnen Wohnungseigentümer. Deshalb kann ein Rechtsanwalt eine sogenannte Erhöhungsgebühr für die Vertretung verlangen. Dies gilt auch, wenn das Mandat in Vertretung der WEG durch den Verwalter erteilt wurde. Die Gebühren des Anwalts berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert, den das Gericht festsetzt. Anhand Gebührentabellen errechnet sich dann, wie viel der Anwalt in Euro bekommt. Für das Gerichtsverfahren erhält der Anwalt eine sogenannte 1,3-fache Gebühr. Pro weiterem vertretenen Eigentümer kommt hier eine 0,3-fache Gebühr hinzu, maximal 2,0. Addiert man noch die 1,2-fache Terminsgebühr, die der Anwalt für die Wahrnehmung des Gerichtstermins erhält, kann man so insgesamt auf 4,5 Gebühren kommen.

Urteil vom 27.02.2008

Gericht: OLG Schleswig

Aktenzeichen: 2 W 26/08

Quelle: NZM 2008, Heft 11, V

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