Betretungsrecht des Vermieters
Ein generelles Betretungsrecht für Handwerker kann der Vermieter nicht durchsetzen. Hierfür ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Urteil vom 24.05.2002
Gericht: LG Frankfurt
Aktenzeichen: 2/17 S 194/01
Quelle: NZM 2002, 696