Betretungsrecht des Vermieters

Ein generelles Betretungsrecht für Handwerker kann der Vermieter nicht durchsetzen. Hierfür ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.

 

Urteil vom 24.05.2002

Gericht: LG Frankfurt

Aktenzeichen: 2/17 S 194/01

Quelle: NZM 2002, 696

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