Bereitstellung von Müllbehältern an der Straße

Die Anwohner können verpflichtet werden, Müllbehältnisse an einen dafür vorgesehen Sammelplatz zu bringen, wo sie von der Müllabfuhr entsorgt werden. Dies gelte auch, wenn die Gemeinde die Planung des Müllstellplatzes seinerzeit genehmigt hatte.

 

In letzter Zeit kamen immer mehr Aufforderungen seitens der gemeindlichen Abfallwirtschaftsbetriebe, die Mülltonnen an die Straße zu fahren, statt sie wie in der Vergangenheit im Müllhäuschen zu belassen. Die Begründung: Es widerspreche den Unfallverhütungsvorschriften, wenn die Müllautos – mangels Wendemöglichkeit – rückwärts in die Einfahrten fahren.

 

Urteil vom 11.03.2005

Gericht: BayVGH

Aktenzeichen: 20 B 04.2741

Quelle:

Urteil vom 11.03.2005

Gericht: BayVGH

Aktenzeichen: 20 B 04.2742

Quelle:

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