31.12.2008 Deadline für Heizkesselaustausch

§ 9 der Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, daß vor dem 01.10.1978 eingebaute Heizkessel bis spätestens 31.12.2008 ausgetauscht werden müssen. Dies stieß auf Kritik zahlreicher Eigentümer, die meinten: „Mein Kessel ist doch noch so gut wie neu!“ Das Landgericht Krefeld hat nun aber bestätigt, daß die Verpflichtung unabhängig davon gilt, ob diese Kessel aus technischer Sicht überhaupt ausgetauscht werden müssten.

 

Urteil vom 02.02.2005

Gericht: LG Krefeld

Aktenzeichen: 6 T 282/04

Quelle: NZM 2005, 430

Zurück zur Übersicht