Zeitpunkt des Entstehens einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzung für die Entstehung von Rechten und Pflichten nachdem WEG und einer werdenden Eigentümergemeinschaft ist außer einem Kaufvertrag und der Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch der Besitz des Erwerbers an der Wohnung. Außerdem muß diese bewohnbar sein. Grund für letzteres ist, daß sich erst mit Beginn der tatsächlichen Nutzung der Wohnung das Bedürfnis für eine Anwendung der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ergibt, wie z.B. eine Verteilung der anfallen Kosten des Gemeinschaftseigentums für z.B. Müllabfuhr, Niederschlagswasser etc.

 

Urteil vom 06.02.2003

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2 Z BR 13/02

Quelle: NZM 2003, 321

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