Keine Verzugszinsen bei Mietkaution
Der Vermieter kann bei verspäteter Zahlung der Mietkaution keine Verzugszinsen verlangen, da die Kaution zum Vermögen des Mieters zählt. Der Vermieter kann lediglich die Zinsen verlangen, die bei rechtzeitiger Anlage auf dem Sonderkonto angefallen wären.
Urteil vom 15.08.2001
Gericht: LG Frankenthal
Aktenzeichen: 2 S 177/01
Quelle: NZM 2002, 734