Spätester Zeitpunkt prozessualen Vorbringens

Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten im Wohnungseigentumsverfahren ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlaß der abschließenden Entscheidung bei Gericht eingeht.

 

Urteil vom 26.09.2005

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 74/05

Quelle: NZM 2006, 704

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