Spätester Zeitpunkt prozessualen Vorbringens
Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten im Wohnungseigentumsverfahren ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlaß der abschließenden Entscheidung bei Gericht eingeht.
Urteil vom 26.09.2005
Gericht: OLG München
Aktenzeichen: 34 Wx 74/05
Quelle: NZM 2006, 704