Verwalter darf nicht mit Kosten des Wohngeldverfahrens belastet werden

Einem Verwalter dürfen in einem Wohngeldverfahren keine Kosten auferlegt werden, weil er nach § 43 Absatz 4 Nr. 1 WEG nicht Beteiligter an dem Verfahren ist. Dies gilt sowohl für die Gerichtskosten als auch für die außergerichtlichen Kosten. Diese Entscheidung des Kammergerichts Berlin stellt eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung dar. Alte Urteile in diesem Zusammenhang sind somit nicht mehr anwendbar.

 

Urteil vom 16.01.2006

Gericht: KG

Aktenzeichen: 24 W 50/05

Quelle: NZM 2006, 264

Zurück zur Übersicht