Weitere selbständige Anspruchsgrundlage gegen Wohnungseigentümer
Durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß kann für Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums oder für Beschlüsse, die dem Eigentümer die Beseitigung bestimmter baulicher Veränderungen aufgegeben haben, eine selbständige Anspruchsgrundlage geschaffen werden.
Urteil vom 15.01.2003
Gericht: BayObLG
Aktenzeichen: 2 ZBR 101/02
Quelle:
Urteil vom 23.06.2003
Gericht: OLG Köln
Aktenzeichen: 16 Wx 121/03
Quelle: