Weitere selbständige Anspruchsgrundlage gegen Wohnungseigentümer

Durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß kann für Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums oder für Beschlüsse, die dem Eigentümer die Beseitigung bestimmter baulicher Veränderungen aufgegeben haben, eine selbständige Anspruchsgrundlage geschaffen werden.

 

Urteil vom 15.01.2003

Gericht: BayObLG

Aktenzeichen: 2 ZBR 101/02

Quelle:

Urteil vom 23.06.2003

Gericht: OLG Köln

Aktenzeichen: 16 Wx 121/03

Quelle:

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