Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht erst nach Ankündigung

In einem Geschäftsraummietvertrag ist eine formularmäßige Klausel wirksam, nach der Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht erst einen Monat nach vorheriger Ankündigung geltend gemacht werden dürfen. Dies gilt auch, wenn nicht zwischen unstreitigen bzw. rechtskräftig festgestellten und streitigen Forderungen unterschieden wird.

 

Urteil vom 06.07.2001

Gericht: OLG Düsseldorf

Aktenzeichen: 24 U 199/00

Quelle: NZM 2002, 953

Zurück zur Übersicht