25 Euro für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen angemessen

Zur Ausstellung einer Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG ist der Verwalter gesetzlich nicht verpflichtet. Das Landgericht Düsseldorf entschied, daß der Verwalter bei einer Wohnung dafür 25,- € verlangen kann. Wir haben als besonderen Service für diese Dienstleistung bisher nichts verlangt.

 

Urteil vom 08.02.2008

Gericht: LG Düsseldorf

Aktenzeichen: 19 T 489/07

Quelle: NZM 2008, 453

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