25 Euro für Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen angemessen
Zur Ausstellung einer Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG ist der Verwalter gesetzlich nicht verpflichtet. Das Landgericht Düsseldorf entschied, daß der Verwalter bei einer Wohnung dafür 25,- € verlangen kann. Wir haben als besonderen Service für diese Dienstleistung bisher nichts verlangt.
Urteil vom 08.02.2008
Gericht: LG Düsseldorf
Aktenzeichen: 19 T 489/07
Quelle: NZM 2008, 453