Austausch von Thermostatventilen

Wechselt ein Wohnungseigentümer defekte Thermostatventile aus, kann er Erstattung der verauslagten Kosten hierfür verlangen, da es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt.

 

Urteil vom 13.11.2007

Gericht: OLG Stuttgart

Aktenzeichen: 8 W 404/07

Quelle: ZWE 2008, 57

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