Austausch von Thermostatventilen
Wechselt ein Wohnungseigentümer defekte Thermostatventile aus, kann er Erstattung der verauslagten Kosten hierfür verlangen, da es sich hierbei um Gemeinschaftseigentum handelt.
Urteil vom 13.11.2007
Gericht: OLG Stuttgart
Aktenzeichen: 8 W 404/07
Quelle: ZWE 2008, 57