Nur einmalige Ausstellung der Jahresabrechnung durch Verwalter

Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluß nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist, kann kein Wohnungseigentümer vom Verwalter eine neue Abrechnung beanspruchen.

 

Urteil vom 22.11.2006

Gericht: OLG München

Aktenzeichen: 34 Wx 55/06

Quelle: ZWE 2007, 147

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